Kampf gegen Drogen: Was bringt Brasiliens neues Anti-Banden-Gesetz?
29. Oktober 2026
Ein Jahr nach der tödlichsten Polizeiaktion in der Geschichte Brasiliens erhebt die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) schwere Vorwürfe gegenüber den Behörden.
Entgegen der gesetzlichen Vorschriften habe die Mehrheit der 2.500 Polizisten, die am 28. Oktober 2025 in den Favelas "Complexo do Alemão" und "Complexo da Penha" im Einsatz waren, keine Body-Cams getragen.
Im Zuge der "Operação Contenção" (Operation Eindämmung) sollten die Polizisten an jenem Tag Dutzende von Haftbefehlen gegen Mitglieder des Drogenkartells Comando Vermelho vollstrecken.
Das Resultat: Bei den stundenlangen Feuergefechten in den Favelas wurden an jenem Tag 117 mutmaßliche Bandenmitglieder und fünf Polizisten getötet. Insgesamt sind bei den Razzien mindestens 122 Menschen ums Leben gekommen.
Body-Cams liefern keine Aufzeichnungen
Nach der Auswertung von über 4000 Stunden Videomaterial kommt HRW in seiner Untersuchung zu dem Schluss, dass nur rund ein Viertel der Polizisten Body-Cams trugen und diese zudem derart manipuliert wurden, dass keine einzige tödliche Aktion an jenem Tag gefilmt wurde.
"Die Kameras wurden vor der Operation eingeschaltet, was die Batterien leerte; Objektive wurden abgedeckt; Kameras an Stellen platziert, an denen sie die Aktionen der Polizisten nicht aufnehmen würden oder in den Fahrzeugen gelassen", heißt es im HRW-Report.
"Für uns ist klar, dass die Entscheidung des Obersten Gerichts verletzt wurde, wonach die Polizei in Rio Body-Cams tragen muss", erklärt der Direktor von HRW Brasilien, César Muñoz.
Die Organisation stellte am Mittwoch ihren Bericht "Eine Strategie des Todes: Untersuchung des tödlichsten Polizeieinsatzes Brasiliens"in Rio de Janeiro vor.
"Wie bereits bekannt, trugen lediglich 23 Prozent der Polizisten Body-Cams, wobei es in den wichtigen Momenten zu Manipulationen der Kameras kam."
Filmaufnahmen von Anwohnern hingegen, die am Tag der Operation aufgenommen wurden, zeigen brutale Szenen. Laut HRW stapelten Polizisten Leichen, einige mit freigelegten Genitalien, in ein gepanzertes Polizeifahrzeug und machten dabei sadistische Bemerkungen. "Oh, wie geil", soll ein Polizist gesagt haben. "Das gefällt uns."
Schüsse in den Rücken
Nach der Analyse der Obduktionen kommt HRW zu dem Schluss, dass viele Leichen Spuren von Hinrichtungen aufweisen - also der Tötung einer bereits kampfunfähig gemachten Person.
So erlitten 40 Prozent der Getöteten Kopfschüsse, 75 Prozent Schüsse in den Rücken. Man müsse davon ausgehen, dass die Operation "offenbar darauf ausgelegt war, tödliche Folgen zu haben", so Muñoz.
Die unter der Führung der Landesregierung von Rio de Janeiro durchgeführte Polizeiaktion hatte landesweit für Entsetzen gesorgt. Rasch gab es jedoch auch Forderungen, den Kampf gegen das organisierte Verbrechen zu intensivieren.
Kampf gegen Drogengangs und Milizen
Als Antwort trat im März 2026 das "Anti-Banden-Gesetz" ("Lei Antifacção") in Kraft. Es zielt darauf ab, kriminelle Banden wie das PCC, eine aus São Paulo stammende Drogenbande, oder das in Rio dominierende Comando Vermelho (CV) zu bekämpfen.
Aber auch Milizen, also aus korrupten Polizisten und Soldaten gebildete Banden, sollen sowohl strafrechtlich als auch wirtschaftlich zerschlagen werden. "Das Gesetz reagiert auf ein reales Problem", sagt Rodrigo Ghiringhelli de Azevedo vom Fórum Brasileiro de Segurança Pública (FBSP)gegenüber der DW.
Denn die Fähigkeit krimineller Vereinigungen, Territorien zu kontrollieren, finanzielle Mittel zu bewegen und sich in wirtschaftliche Aktivitäten sowie in öffentliche Institutionen einzuschleichen, habe sich ausgeweitet.
Mehr Einsätze für brasilianische Bundespolizei
So sei positiv, dass durch das Gesetz die Instrumente der Vermögensermittlung, der Finanzverfolgung, der institutionellen Zusammenarbeit und des Kapitalentzugs auf diese Vereinigungen angewendet würden.
Eine weitere Verbesserung ist laut César Muñoz von HRW Brasilien die engere Kooperation der staatlichen Sicherheitsbehörden. Die der Zentralregierung unterstellte Bundespolizei solle bei der Bekämpfung der Banden künftig stärker zum Einsatz kommen.
In Brasilien unterstehen Militär- und Zivilpolizei den Landesregierungen. Bei den tödlichen Einsätzen in den Favelas von Rio de Janeiro vor einem Jahr unterstand das Kommando der Landesregierung des Bundesstaates von Rio de Janeiro - und damit dem Einfluss der Lokalpolitik.
Überfüllte Gefängnisse
Auf der anderen Seite würde das Gesetz jedoch verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen, meint Azevedo vom FBSP. So sieht es die automatische Verhängung einer Untersuchungshaft gegen verdächtige Personen vor.
Auch eine Ausweitung von Haftgründen, Einschränkungen bei der Lockerung des Strafvollzugs - wie beim Hafturlaub und der Strafrestaussetzung - sowie die Verlängerung der Verweildauer in den Gefängnissen sei vorgesehen.
Dies könne die chronische Überbelegung von Gefängnissen weiterhin verschärfen. "Brasilien hat bereits eine der größten Gefängnispopulationen der Welt, und das Gesetz könnte deren Expansion beschleunigen," sagt Azevedo.
Anwerbung hinter Gittern
Die Überbelegung brasilianischer Gefängnisse habe zudem den perversen Nebeneffekt, dass Verbrechersyndikate wie PCC und Comando Vermelho dort neue Mitglieder rekrutierten.
"Überbelegte Gefängnisse ohne angemessene staatliche Kontrolle begünstigen die Rekrutierung und Stärkung genau der kriminellen Fraktionen, die die Gesetzgebung bekämpfen will", schlussfolgert Azevedo.
"Es wäre wichtig, die Rekrutierung von Jugendlichen durch die Banden zu verhindern, und denen, die straffällig geworden sind, neue Perspektiven für ihr Leben aufzuzeigen", sagt César Muñoz von HRW gegenüber der DW.
Haftbeihilfe soll eingeschränkt werden
Rodrigo Ghiringhelli de Azevedo vom Fórum Brasileiro de Segurança Pública sieht zudem ein verfassungsrechtliches Problem in der Streichung der Haftbeihilfe - einer Leistung, die der Staat an unterhaltsberechtigte Familienmitglieder des Inhaftierten zahlte.
"Ihre Streichung bedeutet, Familienangehörige wirtschaftlich zu bestrafen, die keinerlei Straftat begangen haben, einschließlich Kinder. Dies widerspricht dem Verfassungsgrundsatz, wonach keine Strafe über die Person des Verurteilten hinausgehen darf", erklärt Azevedo.